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Einleitung

Seit 01.01.2013 wurde das Abgabengesetz 2012 insofern verändert, daß künftig für Rechnungen die elektronisch versandt werden (z.B. per Mail als PDF oder Text, Webdownload) keine digitale Signatur mehr erforderlich ist.

Dies bringt im elektronischen Zahlungsverkehr deutliche Erleichtungen - dennoch gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten. Hinweise dazu finden Sie bei der WKO.at - e-Rechnung bzw. direkt beim Finanzministerium.

Bezugnehmend darauf, möchten wir diesmal im ersten Produktmatch 2013 die Vor- und Nachteile der elektronischen Rechnungsübermittlung für Sie beleuchten: E-Rechnung contra Papier-Rechnung.

Faktenvergleich

Vorteile e-Rechnung:

  • Geringere Kosten für den Rechnungsleger
  • Sofortige elektronische Zustellung ohne Zeitverlust möglich
  • Rasche Abwicklung ggf. auch über Buchhaltungsschnittstellen im unternehmerischen Bereich (EDI)
  • Zuteilung zu einem elektronischen Kundenakt möglich
 

Vorteile Papierrechnung:

  • Portokosten trägt Absender
  • Rechtssicherheit beim Vorsteuerabzug bei Einhaltung aller Formvorschriften
  • Kann auch "Einschreiben" versandt werden
  • Kann an jede/n auch ohne Internetanschluß versandt werden
 

Nachteile e-Rechnung:

  • Kein tatsächliches "Einschreiben" möglich, nur eine eventuelle Lesebestätigung
  • SPAM Filter oder verstehentliches Löschen können die Rechnung eliminieren.
  • Akzeptanz der e-Rechnung durch den Rechnungsempfänger notwendig

Nachteile Papierrechnung:

  • Portokosten fallen an
  • Umweltgedanke (Versand, Papier)
  • Zeitverzögerung durch Postweg
  • Muss zur elektronischen Archivierung gescannt werden.

Fazit

... die e-Rechnung

Der elektronischen Rechnung gehört die Zukunft. Gerade im KMU Bereich war bisher die Notwendigkeit der Archivierung der Rechnung samt elektronischer Signatur ein großes Hindernis. Durch die Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes, ist die elektronische Rechnung nun in der Praxis angekommen.

Wichtig dabei ist allerdings, daß die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes und die Lesbarkeit gegeben sind. Mit einer E-Mail und einem PDF in Beilage bzw. einem Link zu einem Webdownload UND einem innerbetrieblichen Prüfverfahren in Bezug auf die Rechnung sollte dies gewährleistet sein.

Maßgeblich ist aber nach wie vor, daß der Empfänger auch mit dem Erhalt einer elektronischen Rechnung einverstanden ist.


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